ÖPNV

Wie in unserem „Dörpsblatt“ geschrieben, hatte der BVA Kontakt mit den umliegenden Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs aufgenommen. Dazu wurde die Stadt Kaltenkirchen mit dem Stadtbus, der HVV sowie die AKN angeschrieben.

Leider fehlte mir bis heute die Einwilligung die Antworten auf unserer Homepage widerzugeben. Gestern (9.11.2023) kam die Genehmigung für den Stadtbus und HVV, wo jeweils die SVG Südwestholstein Verwaltungsgemeinschaft zuständig ist.

Hier die Antwort der SVG:

Der Bürgerverein Alveslohe e.V. hat mit der SVG Kontakt aufgenommen, um sich über Möglichkeiten zur Einrichtung zusätzlicher ÖPNV-Verbindungen für Alveslohe zu informieren. Die SVG Südwestholstein Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg ist der ÖPNV-fachliche Arm dieser drei Kreise, die gesetzlich für Bus-ÖPNV und damit für dessen Bestellung sowie Finanzierung dieser öffentlichen Aufgabe verantwortlich sind. Deshalb sind für neue ÖPNV-Maßnahmen grundsätzlich politische Beschlüsse des jeweils verantwortlichen Kreises erforderlich.

Wie die SVG erläuterte, verfolgt der Kreis Segeberg das Ziel, den ÖPNV im Sinne der Mobilitätswende auszubauen. Die konkrete ÖPNV-Entwicklungsstrategie des Kreises Segeberg bis 2026 ist im 5. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) dargestellt (vgl. www.segeberg.de), deren Umsetzung sich den Herausforderungen Finanzierungsbedarf und Personalknappheit ausgesetzt sieht. Auf Grund der attraktiven Bahnanbindung Alveslohes über die Linie A3 mit umfangreichen Versorgungsmöglichkeiten und ÖPNV-Anschlüssen in Henstedt-Ulzburg wird im RNVP ein im Kreiskontext standardkonformes Niveau festgestellt.

Hier sinngemäß die Antwort der AKN:

Auch die AKN würde sich eine höhere Taktung wünschen, jedoch ist hierfür die NAH.SH zuständig.

Der Kontakt wurde aufgenommen.