Verschiebung Jahreshauptversammlung 2021

Liebe Mitglieder des BVA,
nach unseren Vereinsregularen müssen wir einmal jährlich unsere Jahreshauptversammlung stattfinden lassen, traditionell fand diese immer Ende Februar statt (geplant für den 26.02.2021). Aufgrund der anhaltend hohen COVID19-Infektionszahlen und des aktuellen Versammlungsverbots müssen wir die Sitzung absagen. Da wir auch nicht davon ausgehen, dass es große Änderungen im Februar geben wird bzw. wir auch eine Fürsorgepflicht für unsere Mitglieder haben, werden wir die Sitzung auf das 3. Quartal 2021 verlegen. Einen genauen Termin wollen wir von der Pandemie-Entwicklung abhängig machen.

Eine Verschiebung der Sitzung ist dabei kein rechtliches Problem, da es hierzu bereits von den staatlichen Gremien eine Gesetzesanpassung gab.

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

1ter Vorsitzender des BVA
Michael Koop
bva@bva-alveslohe.de

Ergänzender Erklärung:
In manchen Satzungen ist für die Amtszeit eines Vorstandes eine bestimmte Amtszeit vorgesehen. Endet die Amtszeit durch Zeitablauf, scheidet der Vorstand ersatzlos aus, wenn kein neuer Vorstand gewählt wurde und die Satzung auch keine Vorschrift enthält, dass Vorstände im Amt bleiben, bis Nachfolger gewählt sind. In diesen Fällen sind Vereine ohne Vorstand, wenn eine Wahl nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Das Covid-19 Abmilderungsgesetz regelt in Art. 2 § 5 Abs. 1 nunmehr, dass auch ohne eine solche satzungsmäßige Bestimmung Vorstände im Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind oder eine Abberufung erfolgt. Insoweit muss eine Mitgliederversammlung jetzt nicht einberufen werden, wenn die Amtszeit der Vorstände endet und eine entsprechende Fortführungsklausel in der Satzung fehlt.

Updated: 25/02/2021 — 13:50