Hier darf nicht geböllert werden!! WK 28/12/2023 Allgemeines Bundesweit gilt das ganze Jahr über – also unabhängig von Silvester: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern darf keine Pyrotechnik gezündet werden. Das sieht Paragraf 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vor. Post Views: 326